Julius Bär – die schweizer Bank verschafft (laut SPIEGEL, Nr. 42) nach anderen Finanzhäusern erneut dem Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neue Beachtung. Eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO (Abgabenordnung) ist die Möglichkeit für den Täter einer Steuerhinterziehung sich Straffreiheit zu verschaffen. Das Gesetz schafft dem Fiskus die Option, unentdeckt gebliebene Steuerquellen zu vereinnahmen und baut […]
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