Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ (sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat der Gesetzgeber das Institut der strafbefreiende Selbstanzeige neu geregelt. Das Gesetz enthält einige massive Verschärfungen, die der Bürger zu beachten hat, um Straffreiheit zu erlangen. Der Wortlaut des neuen Gesetzes lautet wie folgt:
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Steuerhinterziehung gem. § 370 AO Aug 6, 2010
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Steuerhinterziehung: die 9. Daten-CD Nov 2, 2015
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Neue Anforderungen an die Selbstanzeige Okt 19, 2010
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Umsatzsteuerkarussel und Strafklageverbrauch Aug 30, 2019
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Strohmann-Geschäftsführer als Täter einer Steuerhinterziehung | Steuerstrafrecht Köln - Steuerhinterziehung der Hintermänner bei Vorschalten von Strohmännern
[…] Siehe auch: Steuerhinterziehung der faktischen (...)
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wolfgang düster - Beendigung und Vollendung einer Steuerhinterziehung am Beispiel der Umsatzsteuer
m.e.kann aber unterlassen und falscherklärung (...)
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Dirk Scherer - Steuerhinterziehung gem. § 370 AO
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