RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR STRAFRECHT, STRAFVERTEIDIGER
* 1972
- zugelassen als Rechtsanwalt seit Juni 2003
- Fachanwalt für Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klein ist Mitglied
- des Deutschen Anwaltvereins e. V.
- des Kölner Anwaltvereins e. V.
- der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
Tel.: (0221) 2 82 65 05 Email schreiben
Beiträge von Christoph Klein
- Strafbefreiende Selbstanzeige und Aufklärungshilfe auch bei Steuerhinterziehung durch mehrere Angeklagte möglich (3/12/2021)
- BGH: Einziehungen von Vorsteuererstattungen aufgrund von Scheinrechnungen dürfen nicht automatisch gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH erfolgen (12/3/2019)
- Umsatzsteuerkarussel und Strafklageverbrauch (8/30/2019)
- Steuerstrafrecht: Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung (12/13/2018)
- Strafbefreiende Selbstanzeige: Ermittlungsverfahren in Folge der Auswertung der „Panama-Papers“ (7/12/2017)
- BGH: die Steuerhehlerei gemäß § 374 AO erfordert einen Absatzerfolg (1/24/2017)
- Steuerhinterziehung: die 9. Daten-CD (11/2/2015)
- Schweizer Regierung veröffentlicht die Namen mutmaßlicher Steuersünder (5/26/2015)
- Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Kein besonders schwerer Fall (5/20/2015)
- Schätzung hinterzogener Umsatzsteuer in der Gastronomie (5/16/2015)