BGH: die Steuerhehlerei gemäß § 374 AO erfordert einen Absatzerfolg

Das Tatbestandsmerkmal des Absatzes und der Absatzhilfe in § 374 AO (Steuerhehlerei) fordert wie bei der Sachhehlerei des § 259 StGB einen Absatzerfolg. Insoweit hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zu § 374 AO in Steuerstrafverfahren aufgegeben und der Rechtsprechung zu § 259 StGB angepasst.

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Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Kein besonders schwerer Fall

Wer einem anderen bei der Steuerhinterziehung hilft, macht sich gegebenfalls selbst strafbar. Bei der Frage nach der Strafzumessung, hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut klargestellt, dass es für den Teilnehmer (hier Gehilfe) einer Steuerhinterziehung nicht darauf ankommt, ob die Tat des Haupttäters sich als besonders schwerer Fall darstellt, sondern sich diese Strafschärfung ausschließlich nach der Tat […]

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Unzulässiges Auskunftsersuchens der Steuerfahndung

Ein von der Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren gestelltes Auskunftsersuchen ist rechtswidrig, wenn es den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte.

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Bundesgerichtshof konkretisiert Steuerhinterziehung in „großem Ausmaß“

Die Steuerhinterziehung, geregelt in § 370 AO (Abgabenordnung), sieht im Regelstrafrahmen Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Gemäß § 370 Abs. 3 AO erhöht sich bei besonders schweren Fällen der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Wann ein besonders schwerer Fall vorliegt, ist im Gesetz beispielhaft aber nicht abschließend aufgezählt. Ein […]

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