Der BGH hat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27. August 2019, 1 StR 586/18) die strafmildernde Möglichkeit der Selbstanzeige und der Aufklärungshilfe bei Steuerhinterziehung auch im Fall mehrere Angeklagter festgestellt.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Strafbefreiende Selbstanzeige: Ermittlungsverfahren in Folge der Auswertung der „Panama-Papers“
Nach übereinstimmenden Medienberichten ist das Bundeskriminalamt (BKA) im Besitz der sog. „Panama-Papers“. Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 04.07.2017 darüber, dass das BKA die zuständigen Landeskriminalämter darüber informiert habe. Den betroffenen Personen drohen nun Ermittlungsverfahren.
Selbstanzeige: Schärferes Gesetz im Steuerrecht zum 01.01.2015
Die Bundesregierung hat am 24.09.2014 beschlossen, dass ein neues Gesetz zum 01.01.2015 in Kraft tritt, welches die Voraussetzungen für die steuerrechtliche Selbstanzeige regelt.
Das neue Gesetz zur Selbstanzeige
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ (sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat der Gesetzgeber das Institut der strafbefreiende Selbstanzeige neu geregelt. Das Gesetz enthält einige massive Verschärfungen, die der Bürger zu beachten hat, um Straffreiheit zu erlangen. Der Wortlaut des neuen Gesetzes lautet wie folgt:
Neue Anforderungen an die Selbstanzeige
Julius Bär – die schweizer Bank verschafft (laut SPIEGEL, Nr. 42) nach anderen Finanzhäusern erneut dem Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neue Beachtung. Eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO (Abgabenordnung) ist die Möglichkeit für den Täter einer Steuerhinterziehung sich Straffreiheit zu verschaffen. Das Gesetz schafft dem Fiskus die Option, unentdeckt gebliebene Steuerquellen zu vereinnahmen und baut […]