Der BHG hat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 der Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln teilweise stattgegeben. Demnach waren die Einziehungen von Vorsteuererstattungen beim Geschäftsführer einer GmbH rechtswidrig. (BGH, Beschluss vom 06. Juni 2019 – 1 StR 75/19)
Umsatzsteuer
Umsatzsteuerkarussel und Strafklageverbrauch
Umsatzsteuerhinterziehung und Strafklageverbrauch. Die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 13. September 2018 – 1 StR 642/17.
Steuerstrafrecht: Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung
BGH: Vorsteuern können umsatzsteuermindernd abgezogen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz besteht. Im Fall der Steuerhinterziehung ist der Schaden entsprechend gemindert.
BGH: die Steuerhehlerei gemäß § 374 AO erfordert einen Absatzerfolg
Das Tatbestandsmerkmal des Absatzes und der Absatzhilfe in § 374 AO (Steuerhehlerei) fordert wie bei der Sachhehlerei des § 259 StGB einen Absatzerfolg. Insoweit hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zu § 374 AO in Steuerstrafverfahren aufgegeben und der Rechtsprechung zu § 259 StGB angepasst.
Schätzung hinterzogener Umsatzsteuer in der Gastronomie
In Fällen von Steuerhinterziehung in der Gastronomie dürfen die Gerichte bei mangelhafter Buchführung der Beschuldigten das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlage schätzweise ermitteln. Umsatzahlen dürfen dabei durch Rückgriff auf sog. „Ausbeutekalkulationen“, ausgehend vom tatsächlichen Wareneinsatz, ermittelt werden. Den Gerichten unterlaufen dabei jedoch häufig Fehler in der Beweiswürdigung, was auch im hier darzustellenden Fall zur Aufhebung des […]