Aktuelles

BGH: die Steuerhehlerei gemäß § 374 AO erfordert einen Absatzerfolg

Das Tatbestandsmerkmal des Absatzes und der Absatzhilfe in § 374 AO (Steuerhehlerei) fordert wie bei der Sachhehlerei des § 259 StGB einen Absatzerfolg. Insoweit hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zu § 374 AO in Steuerstrafverfahren aufgegeben und der Rechtsprechung zu § 259 StGB angepasst.

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Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Kein besonders schwerer Fall

Wer einem anderen bei der Steuerhinterziehung hilft, macht sich gegebenfalls selbst strafbar. Bei der Frage nach der Strafzumessung, hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut klargestellt, dass es für den Teilnehmer (hier Gehilfe) einer Steuerhinterziehung nicht darauf ankommt, ob die Tat des Haupttäters sich als besonders schwerer Fall darstellt, sondern sich diese Strafschärfung ausschließlich nach der Tat […]

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Schätzung hinterzogener Umsatzsteuer in der Gastronomie

In Fällen von Steuerhinterziehung in der Gastronomie dürfen die Gerichte bei mangelhafter Buchführung der Beschuldigten das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlage schätzweise ermitteln. Umsatzahlen dürfen dabei durch Rückgriff auf sog. „Ausbeutekalkulationen“, ausgehend vom tatsächlichen Wareneinsatz, ermittelt werden. Den Gerichten unterlaufen dabei jedoch häufig Fehler in der Beweiswürdigung, was auch im hier darzustellenden Fall zur Aufhebung des […]

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