Selbstanzeige: Schärferes Gesetz im Steuerrecht zum 01.01.2015

Die Bundesregierung hat am 24.09.2014 beschlossen, dass ein neues Gesetz zum 01.01.2015 in Kraft tritt, welches die Voraussetzungen für die steuerrechtliche Selbstanzeige regelt.

Die strafrechtliche und steuerrechtliche Verjährung werden bei einfacher Steuerhinterziehung vereinheitlicht und betragen nunmehr 10 Jahre.

Eine weitere Voraussetzung der Strafbefreiung ist die sofortige Zahlung der Hinterziehungszinsen neben der Steuer.

Bei einem hinterzogenen Betrag von über 25.000,00 Euro tritt eine Strafbefreiung nur ein, wenn gleichzeitig mit dem hinterzogenen Betrag der Strafzuschlag beglichen wird. Diese werden wie folgt erhöht:

Bei einem hinterzogenen Betrag

• über 25.000 Euro: 10% Zuschlag
• über 100.000 Euro: 15% Zuschlag
• über 1 Mio. Euro: 20% Zuschlag

Eine Selbstanzeige kann aber gleichwohl immer strafmindernde Wirkung haben.

Gereon Temme, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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