Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine weitere CD mit Daten von vermeintlichen Steuerbetrügern angekauft. Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen sind zu erwarten.
Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung und des Nachrichtenmagazins Der Spiegel enthält der brisante Datenträger zwei große Datensätze zu zwei verschiedenen Komplexen.
Einerseits sollen etliche tausend Daten enthalten sein, die über mutmaßlich kriminelle Börsengeschäfte zahlreicher Banken und Finanzdienstleister bei so genannten Cum-Ex-Geschäften Aufschluss geben. Dabei handelt es sich, vereinfacht gesagt, um Aktienhandel mit und ohne Dividende, mit dem Ziel von den Finanzämtern mehr Kapitalertragsteuer erstattet zu bekommen, als zuvor gezahlt wurde. Die Auswertung dieser Daten dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen, so dass mit ad-hoc-Maßnahmen von Seiten der Ermittlungsbehörden nicht zu rechnen ist.
Anders sieht es mit dem zweiten großen Datensatz aus.
Unter Federführung der Wuppertaler Steuerfahndung in Zusammenarbeit mit der Kölner Staatsanwaltschaft richten sich dort die Ermittlungen gegen Steuersünder, die im Verdacht stehen Schwarzgeld bei der Luxemburger Bank Banque et Caisse d‘ Epargne de I‘ Etat (BCEE) deponiert zu haben. Nach einheitlichen Medienberichten liegen Verdachtsmomente gegen fünf 55.000 Kunden dieser Bank vor. In diesen Fällen gestaltet sich die Auswertung nicht sonderlich kompliziert, so dass in Kürze mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren und entsprechenden Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung und/oder Beschlagnahme zu rechnen sein dürfte. Betroffene sollten sich daher in Erwartung dieser Maßnahmen über ihre Rechte im Ermittlungsverfahren und/oder bei einer Durchsuchung, aber auch über die Möglichkeit einer strafbefreiender Selbstanzeigen (aktuelle Rechtslage) beraten lassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2010 entschieden, dass hinsichtlich der Verwertbarkeit der Daten kein Beweisverwertungsverbot vorliege (2 BvR 2101/09).