Strafbefreiende Selbstanzeige: Ermittlungsverfahren in Folge der Auswertung der „Panama-Papers“

Nach übereinstimmenden Medienberichten ist das Bundeskriminalamt (BKA) im Besitz der sog. „Panama-Papers“. Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 04.07.2017 darüber, dass das BKA die zuständigen Landeskriminalämter darüber informiert habe. Den betroffenen Personen drohen nun Ermittlungsverfahren.

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Steuerhinterziehung gem. § 370 AO

Die Steuerhinterziehung als das zentrale Delikt im Steuerstrafrecht ist in § 370 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Strafbar sind demnach falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben in Steuersachen. Der Versuch ist bereits strafbar. Die Erfüllung des Tatbestands kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung gem. § 370 AO sind leicht erfüllt. […]

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