Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine weitere CD mit Daten von vermeintlichen Steuerbetrügern angekauft. Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen sind zu erwarten.
Abgabenordnung
Bundesgerichtshof konkretisiert Steuerhinterziehung in „großem Ausmaß“
Die Steuerhinterziehung, geregelt in § 370 AO (Abgabenordnung), sieht im Regelstrafrahmen Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Gemäß § 370 Abs. 3 AO erhöht sich bei besonders schweren Fällen der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Wann ein besonders schwerer Fall vorliegt, ist im Gesetz beispielhaft aber nicht abschließend aufgezählt. Ein […]
Die Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung
Wie wird eigentlich die konkrete Strafe im Fall der Steuerhinterziehung gefunden? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2. Dezember 2008 die Strafzumessungskriterien bei der Steuerhinterziehung modifiziert. § 370 AO (Abgabenordnung) bietet zunächst zwei Strafrahmen: