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Steuerstrafrecht: Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung

13. Dezember 201813. Dezember 2018 RA Christoph Klein Einen Kommentar hinterlassen Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer

BGH:  Vorsteuern können umsatzsteuermindernd abgezogen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz besteht. Im Fall der Steuerhinterziehung ist der Schaden entsprechend gemindert.

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