Strafbefreiende Selbstanzeige: Ermittlungsverfahren in Folge der Auswertung der „Panama-Papers“

Nach übereinstimmenden Medienberichten ist das Bundeskriminalamt (BKA) im Besitz der sog. „Panama-Papers“. Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 04.07.2017 darüber, dass das BKA die zuständigen Landeskriminalämter darüber informiert habe. Den betroffenen Personen drohen nun Ermittlungsverfahren.

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BGH: die Steuerhehlerei gemäß § 374 AO erfordert einen Absatzerfolg

Das Tatbestandsmerkmal des Absatzes und der Absatzhilfe in § 374 AO (Steuerhehlerei) fordert wie bei der Sachhehlerei des § 259 StGB einen Absatzerfolg. Insoweit hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zu § 374 AO in Steuerstrafverfahren aufgegeben und der Rechtsprechung zu § 259 StGB angepasst.

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Neue Anforderungen an die Selbstanzeige

Julius Bär – die schweizer Bank verschafft (laut SPIEGEL, Nr. 42) nach anderen Finanzhäusern erneut dem Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neue Beachtung. Eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO (Abgabenordnung) ist die Möglichkeit für den Täter einer Steuerhinterziehung sich Straffreiheit zu verschaffen. Das Gesetz schafft dem Fiskus die Option, unentdeckt gebliebene Steuerquellen zu vereinnahmen und baut […]

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