Der BGH hat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27. August 2019, 1 StR 586/18) die strafmildernde Möglichkeit der Selbstanzeige und der Aufklärungshilfe bei Steuerhinterziehung auch im Fall mehrere Angeklagter festgestellt.
Köln
Umsatzsteuerkarussel und Strafklageverbrauch
Umsatzsteuerhinterziehung und Strafklageverbrauch. Die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 13. September 2018 – 1 StR 642/17.
Steuerstrafrecht: Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung
BGH: Vorsteuern können umsatzsteuermindernd abgezogen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz besteht. Im Fall der Steuerhinterziehung ist der Schaden entsprechend gemindert.
BGH: die Steuerhehlerei gemäß § 374 AO erfordert einen Absatzerfolg
Das Tatbestandsmerkmal des Absatzes und der Absatzhilfe in § 374 AO (Steuerhehlerei) fordert wie bei der Sachhehlerei des § 259 StGB einen Absatzerfolg. Insoweit hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zu § 374 AO in Steuerstrafverfahren aufgegeben und der Rechtsprechung zu § 259 StGB angepasst.