Der BGH hat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27. August 2019, 1 StR 586/18) die strafmildernde Möglichkeit der Selbstanzeige und der Aufklärungshilfe bei Steuerhinterziehung auch im Fall mehrere Angeklagter festgestellt.
Der BGH hat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27. August 2019, 1 StR 586/18) die strafmildernde Möglichkeit der Selbstanzeige und der Aufklärungshilfe bei Steuerhinterziehung auch im Fall mehrere Angeklagter festgestellt.