Der BHG hat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 der Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln teilweise stattgegeben. Demnach waren die Einziehungen von Vorsteuererstattungen beim Geschäftsführer einer GmbH rechtswidrig. (BGH, Beschluss vom 06. Juni 2019 – 1 StR 75/19)
Scheinrechnungen
Umsatzsteuerkarussel und Strafklageverbrauch
Umsatzsteuerhinterziehung und Strafklageverbrauch. Die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 13. September 2018 – 1 StR 642/17.
Steuerhinterziehung der Hintermänner bei Vorschalten von Strohmännern
Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. Allerdings bleiben auch die Hintermänner in der Pflicht, wenn sie die Handlungshoheit behalten und Strohmänner vorschieben.