Strafbefreiende Selbstanzeige: Ermittlungsverfahren in Folge der Auswertung der „Panama-Papers“

Nach übereinstimmenden Medienberichten ist das Bundeskriminalamt (BKA) im Besitz der sog. „Panama-Papers“. Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 04.07.2017 darüber, dass das BKA die zuständigen Landeskriminalämter darüber informiert habe. Den betroffenen Personen drohen nun Ermittlungsverfahren.

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Das neue Gesetz zur Selbstanzeige

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ (sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat der Gesetzgeber das Institut der strafbefreiende Selbstanzeige neu geregelt. Das Gesetz enthält einige massive Verschärfungen, die der Bürger zu beachten hat, um Straffreiheit zu erlangen. Der Wortlaut des neuen Gesetzes lautet wie folgt:

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