Wie wird eigentlich die konkrete Strafe im Fall der Steuerhinterziehung gefunden? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2. Dezember 2008 die Strafzumessungskriterien bei der Steuerhinterziehung modifiziert. § 370 AO (Abgabenordnung) bietet zunächst zwei Strafrahmen: