Umsatzsteuerhinterziehung und Strafklageverbrauch. Die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 13. September 2018 – 1 StR 642/17.
Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht: Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung
BGH: Vorsteuern können umsatzsteuermindernd abgezogen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz besteht. Im Fall der Steuerhinterziehung ist der Schaden entsprechend gemindert.
Selbstanzeige: Schärferes Gesetz im Steuerrecht zum 01.01.2015
Die Bundesregierung hat am 24.09.2014 beschlossen, dass ein neues Gesetz zum 01.01.2015 in Kraft tritt, welches die Voraussetzungen für die steuerrechtliche Selbstanzeige regelt.
Die Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung
Wie wird eigentlich die konkrete Strafe im Fall der Steuerhinterziehung gefunden? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2. Dezember 2008 die Strafzumessungskriterien bei der Steuerhinterziehung modifiziert. § 370 AO (Abgabenordnung) bietet zunächst zwei Strafrahmen:
Beendigung und Vollendung einer Steuerhinterziehung am Beispiel der Umsatzsteuer
Die Begriffe „Vollendung“ und „Beendigung“ stammen aus dem Kernstrafrecht. Im Bereich des Steuerstrafrechts können sie aber entgegen dem Kernstrafrecht viele Probleme bereiten. Eine Steuerhinterziehung ist vollendet, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 370 AO erfüllt sind, d.h. über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen […]