Beendigung und Vollendung einer Steuerhinterziehung am Beispiel der Umsatzsteuer

Die Begriffe „Vollendung“ und „Beendigung“ stammen aus dem Kernstrafrecht. Im Bereich des Steuerstrafrechts können sie aber entgegen dem Kernstrafrecht viele Probleme bereiten. Eine Steuerhinterziehung ist vollendet, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 370 AO erfüllt sind, d.h. über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen […]

Lesen Sie weiter