Unter dem Stichwort Steuersünderkartei im Zusammenhang mit Schwarzgeld in der Schweiz , Lichtenstein oder Luxemburg findet das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige gerade aktuell große Beachtung. Das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige ist in § 371 AO normiert. Obwohl in einem Steuergesetz niedergeschrieben, handelt es sich um eine Norm mit eindeutig strafrechtlicher Relevanz.