Strafbefreiende Selbstanzeige: Ermittlungsverfahren in Folge der Auswertung der „Panama-Papers“

Nach übereinstimmenden Medienberichten ist das Bundeskriminalamt (BKA) im Besitz der sog. „Panama-Papers“. Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 04.07.2017 darüber, dass das BKA die zuständigen Landeskriminalämter darüber informiert habe. Den betroffenen Personen drohen nun Ermittlungsverfahren.

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Steuerhinterziehung der Hintermänner bei Vorschalten von Strohmännern

Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. Allerdings bleiben auch die Hintermänner in der Pflicht,  wenn sie die Handlungshoheit behalten und Strohmänner vorschieben.

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