Umsatzsteuerhinterziehung und Strafklageverbrauch. Die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 13. September 2018 – 1 StR 642/17.
Umsatzsteuer
Steuerstrafrecht: Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung
BGH: Vorsteuern können umsatzsteuermindernd abgezogen werden, wenn ein Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz besteht. Im Fall der Steuerhinterziehung ist der Schaden entsprechend gemindert.
Strafbefreiende Selbstanzeige: Ermittlungsverfahren in Folge der Auswertung der „Panama-Papers“
Nach übereinstimmenden Medienberichten ist das Bundeskriminalamt (BKA) im Besitz der sog. „Panama-Papers“. Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 04.07.2017 darüber, dass das BKA die zuständigen Landeskriminalämter darüber informiert habe. Den betroffenen Personen drohen nun Ermittlungsverfahren.
Strohmann-Geschäftsführer als Täter einer Steuerhinterziehung
Es entspricht stetiger Rechtsprechung, dass Personen, die nur als Strohmann bei der Gründung einer Gesellschaft mitwirken, für Steuerschäden, die mit den Gesellschaften verursacht werden, in voller Höhe als Täter neben dem faktischen Geschäftsführer haften.
Steuerhinterziehung der Hintermänner bei Vorschalten von Strohmännern
Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. Allerdings bleiben auch die Hintermänner in der Pflicht, wenn sie die Handlungshoheit behalten und Strohmänner vorschieben.