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Umsatzsteuerkarussell

Strohmann-Geschäftsführer als Täter einer Steuerhinterziehung

28. April 201528. April 2015 RA Christoph Klein Einen Kommentar hinterlassen Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer

Es entspricht stetiger Rechtsprechung, dass Personen, die nur als Strohmann bei der Gründung einer Gesellschaft mitwirken, für Steuerschäden, die mit den Gesellschaften verursacht werden, in voller Höhe als Täter neben dem faktischen Geschäftsführer haften.

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