Der BHG hat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 der Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln teilweise stattgegeben. Demnach waren die Einziehungen von Vorsteuererstattungen beim Geschäftsführer einer GmbH rechtswidrig. (BGH, Beschluss vom 06. Juni 2019 – 1 StR 75/19)
Verteidiger
Die Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung
Wie wird eigentlich die konkrete Strafe im Fall der Steuerhinterziehung gefunden? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2. Dezember 2008 die Strafzumessungskriterien bei der Steuerhinterziehung modifiziert. § 370 AO (Abgabenordnung) bietet zunächst zwei Strafrahmen: