BGH: Einziehungen von Vorsteuererstattungen aufgrund von Scheinrechnungen dürfen nicht automatisch gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH erfolgen

Der BHG hat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 der Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln teilweise stattgegeben. Demnach waren die Einziehungen von Vorsteuererstattungen beim Geschäftsführer einer GmbH rechtswidrig. (BGH, Beschluss vom 06. Juni 2019 – 1 StR 75/19)

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